AGB




Vertragsabschluß
1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle -auch zukünftige- Verträge über Lieferungen und Leistungen. Sie haben in jedem Falle Vorrang vor etwa abweichenden Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bestellers, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Preise
1. Sämtliche Preise gelten in Euro. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe hinzu.

Preisstellung
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Alle Lieferungen verstehen sich unabgeladen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend Personal für das reibungslose Abladen vorhanden ist. Wartezeiten auf der Baustelle, die wir nicht zu vertreten haben, werden wir zusätzlich berechnen. Den Versandweg bestimmen wir.

Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir für die Zeit vom Fälligkeitstag bis Eingang der Zahlung Zinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz und die durch Überschreitung des Zahlungszieles entstandenen Kosten.
3. Wechsel werden nur dann angenommen, wenn dies vorher schriftlich vereinbart ist. Die Annahme erfolgt nur gegen Erstattung der Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen.

Lieferfristen- und Liefertermine
1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet.
2. Die angegebenen Lieferfristen sind nur als annähernd vereinbart.
3. Ereignisse höherer Gewalt (währungs-, handelspolitische und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderungen der Verkehrswege etc.) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Gewährleistung
Für Mängel der Ware und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Kriterien Gewähr:
1. Offene Mängel der Ware sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel umgehend nach Entdeckung.
2. Bei begründetem, ordnungsgemäß gerügtem Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Nachbesserungsarbeiten durch den Besteller bedürfen bei angekündigten Schadensfällen ausdrücklich unserer Genehmigung. Nachbesserungen, Umarbeiten etc., die vom Besteller ohne unser Wissen und unsere Genehmigung in eigener Regie ausgeführt werden, und die hieraus entstehenden Kosten werden von uns, einschließlich auftretenden Folgeschäden, nicht anerkannt und entbinden uns von jeglichem Schadenersatzanspruch.
3. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung.
4. Für alle gelieferten und verwendeten Fremderzeugnisse leisten wir nur diejenige Gewähr, welche die Hersteller dieser Erzeugnisse ihrerseits uns gegenüber übernehmen.
5. Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns unser Eigentum an den von uns gelieferten und künftig zu liefernden Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus sämtlichen Forderungen vor.
2. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegenüber Dritten werden uns als Sicherheit abgetreten.
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen an von uns gelieferten Gegenständen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort Nörten-Hardenberg und der Gerichtsstand Northeim.
2. Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.


Klaus Müller
Luftkanalbau
Stand Januar 2003

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